Antworten auf die wichtigsten Fragen zur:

🌱Muss ich mich vorab anmelden?
Nein – komm einfach vorbei – zwischen 14:00 und 17:00 Uhr. 
Wenn du viele Pflanzen mitbringst, empfehlen wir dir, die gesamte Zeitdauer dabei zu sein.

🌱Kostet die Teilnahme etwas?
Nein, die Teilnahme ist kostenlos.

🌱Muss ich etwas mitbringen, um teilnehmen zu können?
Nein – auch ohne eigene Pflanzen bist du herzlich willkommen.

🌱Welche Pflanzen kann ich mitbringen?
Alles, was gut weitergegeben werden kann: Setzlinge, Kräuter, Stauden …

🌱Darf ich Pflanzen nur tauschen oder auch verkaufen?
Beides ist möglich – tauschen, verschenken oder verkaufen.

🌱Gibt es Tische für meine Pflanzen?
Ja, wir stellen Biertische für die Präsentation deiner Pflanzen zur Verfügung.

🌱Wie sollten die Pflanzen vorbereitet sein?
Am besten beschriftet und in einem transportfähigen Zustand (z. B. in Töpfen oder kleinen Behältern).

🌱Was passiert, wenn ich nichts zum Tauschen finde?
Dann bleibt mehr Zeit zum Plaudern, Inspirieren lassen und Genießen 😉

🌱Gibt es auch etwas für Kinder?
Ja, es gibt eigene Programmpunkte für Kinder (siehe untenstehende Einladung zur Pflanzentauschbörse)

🌱Was genau ist eine Outdoor-Spielzeug-Börse?
Wir wollen auch den Kindern Gelegenheit bieten, Sachen zu tauschen, zu verschenken oder zu verkaufen. Insbesondere Outdoor-Spielzeug wie Sandspielsachen, oder Wasserspritzen bis hin zu entwachsenen Rutschfahrzeugen oder einfach Frisbees und Bälle.

🌱Gibt es Verpflegung vor Ort?
Ja, für das leibliche Wohl ist gesorgt.

🌱Findet die Veranstaltung bei jedem Wetter statt?
Ja, eigentlich bei jedem Wetter … außer bei Starkregen … wenn du dir unsicher bist, ruf uns einfach am Tag der Veranstaltung an (Gaby: 0676 5101657)

🌱Ich hab noch weitere Fragen zur Veranstaltung:
Am besten du schickst ein SMS oder ein WhatsApp an Gaby 0676 5101657, 
dann können deine weiteren Fragen schnell beantwortet werden.

🌱Ich habe Fragen zu flow:
Dann freuen wir uns über deine Anfrage per e-mail: oberwaltersdorf@flow-info.at

Freiwilliges Umweltjahr

Was ist das Freiwillige Umweltjahr?

Das Freiwillige Umweltjahr (FUJ) bietet jungen Menschen die Möglichkeit, sich für 6-12 Monate aktiv für Umwelt-, Natur- und Nachhaltigkeitsthemen einzusetzen und erste Berufserfahrung zu sammeln. In mittlerweile mehr als 110 anerkannten Einsatzplätzen bei gemeinwohlorientierten und gemeinnützigen Organisationen (zum Beispiel National- und Naturparks, gemeinnützigen Vereine, Universitäten) können Freiwillige das FUJ absolvieren. Die Einsatzstellen finden sich in den Bereichen Umweltschutz und -bildung, Natur- und Artenschutz, ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen, Tierschutz, Entwicklungszusammenarbeit sowie erneuerbare Energien. Trägerorganisation und sogleich Dienstgeberin ist die Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP). (Quelle der Information: https://www.bmluk.gv.at/themen/klima-und-umwelt/nachhaltigkeit/bildung/freiwilliges-umweltjahr.html)
 

Das FUJ ist auch als Zivildienstersatz möglich.

Voraussetzungen für das Freiwillige Umweltjahr (Quelle: https://www.jugendumwelt.at/fuj/ueberblick/):

  • Vollendung des 18. Lebensjahres beim Start in der Einsatzstelle (Stichtag: 31.08.2026 – solltest du zwischen 01.09. und 31.12.2026 volljährig werden, melde dich bitte bei uns persönlich)
  • Interesse an Umwelt-, Naturschutz- bzw. Nachhaltigkeitsthemen
  • Psychische und physische Belastbarkeit für den Einsatz. Im Zuge der Online-Bewerbung steht ein Gesundheitsinfoblatt zu diesem Thema zur Verfügung.
  • EU-bzw. EWR-Staatsbürger:innenschaft oder dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Österreich sowie sehr gute Deutschkenntnisse

Wo ist ein Einsatz möglich?

Bei über 90 gemeinnützigen Organisationen in ganz Österreich in folgenden Bereichen:

  • Erneuerbare Energien
  • Umweltschutz und Umweltbildung
  • Natur- und Artenschutz
  • Ökologische Landwirtschaft
  • Tierschutz
  • Entwicklungszusammenarbeit
  • Umweltschutz und Umweltbildung


Hier findest du alle: 

Heizkosten-Zuschuss 2025/2026

Den NÖ Heizkostenzuschuss können NÖ Landesbürgerinnen und Landesbürger erhalten, die einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Brutto-Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten.

Der Antrag zum Heizkostenzuschuss kann ausschließlich bei der zuständigen Gemeinde, in der sich der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person befindet, gestellt werden. ACHTUNG: Die Anträge können nur im Zeitraum 22. Oktober 2025 bis spätestens 31. März 2026 samt den erforderlichen Nachweisen gestellt werden. 

Förderung von Transporträdern und Falträdern

Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) unterstützt die Anschaffung und den privaten Einsatz von Elektro-Transporträdern und Transporträdern sowie Elektro-Falträdern und Falträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.

Bitte beachten Sie die detaillierten Förderungsvoraussetzungen.

Antragstellungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 27.02.2026 (12 Uhr) ausschließlich online eingebracht werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein darf.

Ladeinfrastruktur für Private

E-Ladeinfrastruktur – kommunikationsfähige Ladestationen oder kommunikationsfähige intelligente Ladekabel 

Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung unterstützt im Rahmen der Säule eRide von eMove Austria des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) im Jahr 2025 die Anschaffung von E-Ladeinfrastruktur für den privaten Einsatz. 

Die Registrierung sowie die formelle Einreichung von Förderungsanträgen sind ausschließlich online möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.03.2026 vorgenommen werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 36 Wochen der Antrag gestellt werden UND die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als neun Monate sein.

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